Aktuelles

Regeln auf Fahrradstraßen

Die Finkestraße und die Bochumerstraße sind Radfahrstraßen, die Gartenstadt ist eine Fahrradzone.

 Du bist in einer Fahrradstraße unterwegs und fragst dich, was erlaubt ist?

 

1. Vorrang für Radfahrer:

Radfahrer haben hier Vorrang. Autos dürfen nur fahren, wenn es durch ein Zusatzschild erlaubt ist – und müssen sich unterordnen. E-Scooter dürfen hier fahren.

2. Tempo 30 – oder langsamer!

Es gilt grundsätzlich Richtgeschwindigkeit 30 km/h – aber oft ist angepasstes, langsames Fahren nötig.

 

3. Nebeneinander fahren erlaubt

Radfahrer dürfen nebeneinander fahren – und das ganz legal.

4. Kein Überholen, wenn’s eng wird

Autos dürfen Radfahrer nur überholen, wenn genug Platz ist (mind. 1,5 m innerorts).

5. Fußgänger? Immer Rücksicht!

Wie immer gilt: Gegenseitige Rücksicht – besonders auf Fußgänger.

 

Fazit: Fahrradstraßen sind für den Radverkehr da – Autos sind hier nur „zu Gast“.

Kennst du schon alle Fahrradstraßen in deiner Gegend oder Stadt?

 

#Fahrradstraße #Radverkehr #Verkehrssicherheit #Radfahren #Verkehrsregeln

 

 

 

WEITERE THEMEN

„AKTION LICHT“

Der Fachbereich Tiefbau und Mobilität Verkehr der Stadt Herne bot auch in diesem Jahr die „Aktion Licht“ für weiterführende Schulen in Herne an (https://www.agfs-nrw.de/aktuelles/aus-der-agfs/aktion-licht0). Unsere Verkehrswacht war am 08.12.2025 unterstützend mit den beiden Mitarbeitern Gerd Konrad und Frank Stoppel in der Realschule Sodingen dabei.

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Nikolaus auf dem Kanal

Es ist Tradition: Der Nikolaus der Mondritterschaft kommt über den Kanal zu Kindern und Erwachsenen auf das Gelände des DLRG.

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„Ersten Glühwürmchentag“ in Herne – Sponsoren gesucht 

Am Dienstag, den 25.11.2025, besuchten Mitarbeiter unserer Verkehrswacht – Johann Holecek, Reinhard Dembowy und Jürgen Uhlmann – die vierte Klasse der Grundschule Kunterbunt.

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